So reagieren Sie richtig, wenn die Antwort auf Ihre Bewerbung auf sich warten lässt

Jeder, der auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle Bewerbungen geschrieben hat, hat sicherlich schon einmal oder sogar mehrfach auf eine Antwort gewartet. Mehrmals täglich wird der E‑Mail-Eingang überprüft, doch da ist kein Posteingang zu verzeichnen. In diesem Beitrag erfahren Sie, woran es liegen kann, wenn die Antwort auf sich warten lässt und auch, ob das ein gutes oder schlechtes Zeichen ist. Und wir geben Ihnen auch Tipps hinsichtlich der Fragen, wie lange Sie sich mit einer Nachfrage gedulden sollten und wie Sie dabei vorgehen sollten.
Wenn Sie vor ein paar Wochen Ihre Bewerbung abgeschickt oder bereits ein Vorstellungsgespräch wahrgenommen haben, ein Feedback seitens des neuen Arbeitgebers bisher aber ausgeblieben ist, ist es verständlich, wenn Sie sich nach den Gründen hierfür fragen. Was dies zu bedeuten hat, wie lange Sie warten sollten, bis Sie nachhaken und wie Sie Ihre Nachfrage am vorteilhaft formulieren, verraten wir Ihnen hier.
Die Gründe für eine ausbleibende Antwort können vielfältig sein. Bitte nicht nervös werden, sondern ruhig und zuversichtlich bleiben! Überlegen Sie genau, wie und wann Sie sich nach dem Bewerbungsstand erkundigen möchten.
Keine Reaktion auf Ihre Bewerbung: Das können die Gründe sein

Ein Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung kann aus Arbeitgebersicht mehrere Gründe haben:
- Der Personalreferent ist abwesend (krank, Urlaub, geschäftlich unterwegs)
Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im Sommer oder rund um Weihnachten eingereicht haben, könnte es aufgrund der Urlaubszeit mit der Bearbeitung der Bewerbungen etwas länger dauern. Auch die berufliche oder krankheitsbedingte Abwesenheit des zuständigen Personalreferenten kann eine zeitnahe Bearbeitung verhindern. - Die eingereichten Bewerbungsunterlagen sind fehlerhaft oder unvollständig
Fehlerhafte oder unvollständige Bewerbungsunterlagen sind ein wichtiger Grund dafür, Bewerbungen sofort auszusortieren und nicht zu beantworten. Es empfiehlt sich daher dringend, die Bewerbungsunterlagen vor dem Absenden gewissenhaft auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Fehler zu überprüfen. Seien Sie dabei besonders akribisch, denn das kann sich am Ende auszahlen. Schon der kleinste Schreibfehler, ein Buchstabendreher in der E‑Mail-Adresse, eine fehlerhafte Telefonnummer oder der Bezug auf eine falsche Job-Ausschreibung kann dafür sorgen, dass Ihre Bewerbung ungelesen aussortiert wird oder am Ende nicht berücksichtigt werden kann. - Die Bewerbungsunterlagen sind im Spam-Ordner gelandet
Es passiert immer wieder, dass per E‑Mail verschickte Bewerbungsunterlagen vom Spamfilter abgefangen werden oder aufgrund von ungenauen Angaben (Betreffzeile) im Spam-Ordner landen. Nicht selten werden Bewerbungen dann von der Personalabteilung übersehen. Unser Tipp: Verwenden Sie eine seriöse E‑Mail-Adresse (ohne Fantasienamen) und signalisieren Sie über die Betreffzeile, dass es sich um eine Bewerbung handelt. Und noch ein guter Rat: Achten Sie darauf, dass Ihre angehängten Dokumente im PDF-Format möglichst drei Megabyte nicht übersteigen. Oftmals lassen die E‑Mail-Programme größere Dateianhänge nicht durch. Und überprüfen Sie bitte Ihrerseits, ob die Antwort auf Ihre Bewerbung vielleicht schon in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Da durch die Verwendung von Spam-Filtern häufig wichtige E‑Mails im Spam-Ordner übersehen werden, ist eine höfliche Nachfrage durchaus berechtigt. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie keine Eingangsbestätigung auf Ihre E‑Mail erhalten haben. Formulieren Sie Ihre Bedenken beispielsweise so: „Da es häufiger vorkommt, dass wichtige E‑Mails im Spam-Ordner des Empfängers gespeichert werden, bitte ich Sie um Mitteilung, ob meine E‑Mail vom … mit meinen Bewerbungsunterlagen auf Ihre Stellenausschreibung Nr. … bereits bei Ihnen eingegangen ist.“ - Das Bewerbungsverfahren ist bereits abgeschlossen
In Stellenausschreibungen ist das Ende der Bewerbungsfrist oftmals nicht ersichtlich. Daher kann es sein, dass Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zu spät eingereicht haben und das Unternehmen deshalb auf eine Rückmeldung verzichtet hat. - Das Unternehmen hat sich eigentlich schon für einen Kandidaten entschieden
Haben Sie das Vorstellungsgespräch erfolgreich hinter sich gebracht und danach nichts mehr gehört? Das ist oftmals ein gutes Zeichen, weil Sie möglicherweise zum engeren Bewerberkreis gehören. Es könnte aber auch sein, dass das Unternehmen zunächst noch die anderen Bewerbungsgespräche abwarten möchte. Oder Sie stehen im Bewerbungsverfahren an zweiter oder dritter Stelle, doch die Personalabteilung wartet noch auf die Zu- oder Absage des Wunschkandidaten. In allen beschriebenen Szenarien haben Sie nach wie vor gute Chancen auf den Zuschlag.
Wie Sie eine höfliche Nachfrage formulieren

Wenn Sie wissen möchten, was aus Ihrer Bewerbung geworden ist, kommt es auf den richtigen Zeitpunkt und ein wenig Fingerspitzengefühl an. Denn schließlich möchten Sie mit Ihrer Rückfrage nicht penetrant oder allzu verzweifelt wirken. Folgende Tipps zum perfekten Timing und zur galanten und unaufdringlichen Formulierung gilt es zu beherzigen:
Wie Sie eine höfliche Nachfrage formulieren

Wie sollte man nachfragen?

Die beste Art der Kontaktaufnahme zum Unternehmen ist per Telefon oder E‑Mail. Bei einem kurzen Telefonat entscheidet sich vielleicht schon, ob gegenseitige Sympathie besteht. Außerdem können Sie bei dieser Gelegenheit noch einmal persönlich Ihr Interesse an der Arbeitsstelle betonen. Achten Sie darauf, für die Rückfrage den zuständigen Ansprechpartner (siehe Stellenanzeige) anzurufen oder sich zu ihm durchstellen zu lassen. WhatsApp, Instagram, Facebook und dergleichen sind für die Kontaktaufnahme tabu. Selbst eine Nachfrage per LinkedIn oder Xing wird nicht bei allen Firmen gern gesehen.
Sorgen Sie dafür, dass Sie alle Informationen griffbereit haben

Nichts ist peinlicher, als während eines Telefonats detaillierte Informationen zur Stellenausschreibung nicht nennen zu können. Daher sollten Sie bei Ihrer Nachfrage alle relevanten Informationen (genaue Stellenausschreibung, Jobbezeichnung sowie die Kennziffer der Stellenausschreibung) griffbereit haben. Gleiches gilt für das Datum, an dem Sie die Bewerbung versandt haben.
Auf den guten Ton kommt es an

Sicherlich sind Sie verärgert, wenn Sie keine Antwort auf Ihre Bewerbung erhalten. Dennoch sollten Sie bei Ihrer Nachfrage immer höflich bleiben. Kommunizieren Sie Ihr Anliegen (telefonisch oder schriftlich) in wenigen, freundlich formulierten Sätzen und begründen Sie Ihre Nachfrage plausibel. Halten Sie sich bei Ihren Formulierungen mit Emotionen (Ärger, Enttäuschung) zurück. Versuchen Sie stattdessen, sich in das Unternehmen hineinzuversetzen, das vielleicht aus einem der oben genannten Gründe noch nicht auf Ihre Bewerbung reagieren konnte.
Erwähnen Sie Job-Alternativen

Damit Sie mit Ihrer Nachfrage nicht den Eindruck erwecken, Sie würden keine andere Stelle finden, können Sie beiläufig erwähnen, dass auch andere Unternehmen Interesse an einer Zusammenarbeit mit Ihnen haben. Dabei sollten Sie es aber nicht übertreiben. Heben Sie stattdessen noch einmal Ihr Interesse an dieser Stelle hervor. Dabei helfen Formulierungen wie „Ihr Unternehmen und die angebotene Stelle sind für mich die erste Wahl. Ich würde sehr gern für Sie und Ihr Unternehmen arbeiten. Jedoch habe ich noch ein anderes gutes Angebot und muss in Kürze eine Entscheidung treffen. Daher bitte ich Sie höflich um eine kurze Stellungnahme zum Stand meiner Bewerbung.“
Keine Antwort auf Bewerbung – wie geht es nach der Nachfrage weiter

Wenn Sie schon länger auf eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung warten, raten wir Ihnen, sich nicht nur auf diese eine Stelle zu fokussieren, sondern bereits im Vorfeld weitere Bewerbungen abzuschicken. Meistens ist es kein gutes Zeichen, überhaupt keine Reaktion zu bekommen, auch wenn manchmal triftige Gründe hierfür vorliegen können.
Erhalten Sie eine Absage oder trotz Nachfrage keine Antwort, verlieren Sie nicht den Mut. Es spricht nicht unbedingt für ein Unternehmen, Bewerbungen zu ignorieren und Bewerber unnötig lange warten zu lassen. Fragen Sie sich in diesem Fall, ob Sie tatsächlich für dieses Unternehmen arbeiten möchten oder ob Sie sich nicht lieber nach einer anderen Stelle umsehen.
Erhalten Sie jedoch eine Zusage, dann haben Sie in Bezug auf Gehalt und Vertragsbedingungen eine gute Verhandlungsgrundlage, wenn Sie eventuell weitere Optionen in der Hinterhand haben.


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Bei einem Vorstellungsgespräch ist es wichtig, sich angemessen zu kleiden. Bewerben Sie sich für eine Stelle im Lager, reicht ein legeres Outfit aus. Weniger ist mehr. Sie sollten nicht in kompletter Firmenfarbe erscheinen.
